Autor opencrowder
Datum 21.01.2021 12:03
Beiträge: Hallo.

Ich denke, es gibt fundierte Informationen zu den steuerlichen Änderungen auf den Seiten verschiedener Steuerberatungsgesellschaften. Was mich betrifft, ich bin Arbeitnehmer und sollte meine Steuererklärung rückwirkend ausfüllen. Dabei habe ich mehrere Vorteile genossen.

Mein Arbeitgeber war für die Lohnsteuer zuständig. Und da auf mich Kosten für die Kinderbetreuung zukommen würden, habe ich mich für eine freiwillige Steuererklärung entschieden. So muss ich nun kein Geld dafür ausgeben und kann rückwirkend auf eine Steuererstattung warten.

Wie ich weiß, kannst du als Steuerzahler auch profitieren, wenn du innerhalb eines Jahres arbeitest und Einkünfte hast. Somit giltst du als Arbeitnehmer, musst aber die Erklärung nicht ausfüllen. Lese dir am besten folgenden Atrikel über Steuererklärung rückwirkend einreichen: Wer profitiert davon?" durch. Dort sind viele nützliche Informationen aufgeführt. 

Ich hoffe, dass ich ein paar hilfreiche Informationen geben konnte.


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