Autor Johanna
Datum 12.01.2024 21:26
Beiträge: Guten Tag, liebe Community! Ich stehe vor einer kniffligen Situation: In meinem Mietvertrag ist eine Garage inkludiert, die ich aktuell nicht nutze. Ich überlege, ob es Möglichkeiten gibt, diesen Raum umzugestalten oder anderweitig zu nutzen. Gibt es rechtliche Einschränkungen oder Vertragsklauseln, die ich beachten muss? Könnte eine Umgestaltung der Garage, sei es als Lager- oder Hobbyraum, vertraglich zulässig sein? Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Ratschläge.



Autor Federer
Datum 23.01.2024 10:41
Beiträge: Kennt ihr das, wenn ihr etwas habt und gar nicht wisst, was ihr damit anfangen sollt? So ging es mir mit meiner Garage. Ich hatte plötzlich eine leere Garage, aber keinen Plan, was damit anzufangen ist. Zum Glück hatte ich einen aufgeschlossenen Vermieter. Also, ich hab mich hingesetzt und mit ihm geredet. Ich sagte: "Hör mal, ich habe da diese leere Garage, und ich dachte, ich könnte da vielleicht ein kleines Fitnessstudio einrichten. Was hältst du davon?" Und er meinte: "Na klar, warum nicht?" Es stellte sich heraus, dass solange die grundlegende Struktur der Garage nicht verändert wird und keine zusätzlichen Kosten entstehen, mein Vermieter ziemlich cool damit war. Wir mussten den Garagenmietvertrag ein wenig anpassen, vor allem in Bezug auf die Nutzung und eventuelle Haftungsfragen. Aber es war einfacher als gedacht! Mein Tipp? Redet einfach mal mit eurem Vermieter.
Vielleicht seid ihr nur ein freundliches Gespräch davon entfernt, eure Garage in etwas Cooles zu verwandeln!





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